RS Vwgh 1994/12/20 94/04/0152

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1994
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

AVG §13 Abs3;
FGO §6 Abs2;

Rechtssatz

Das Fehlen des Auszuges aus dem Sitzungsprotokoll ist ein der Verbesserung nach § 13 Abs 3 AVG zugängliches Formgebrechen; es berechtigt daher nicht zur Zurückweisung der Berufung (Hinweis E 29.11.1957, 1501/54, VwSlg 4486 A/1957).

Schlagworte

Formgebrechen behebbare Beilagen Gewerberecht Formgebrechen behebbare Gewerberecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994040152.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten