RS Vwgh 1994/12/21 89/13/0007

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Veröffentlicht am 21.12.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Ausführungen betreffend die Bildung einer Rückstellung, für welche nicht erforderlich ist, daß das die Verpflichtung auslösende Ereignis zum Bilanzstichtag bereits eingetreten ist. Es wird einzig und allein darauf abgestellt, ob ein in der Vergangenheit wirtschaftlich verursachter Aufwand am Bilanzstichtag mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, dh ernsthaft droht. Diese Merkmale kennzeichnen die klassischen Fälle von Rückstellungsbildungen, wie zB Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Prozeßrisken, Pensionsverpflichtungen usw. (Hier: Eine von Jahr zu Jahr nach dem Ansammlungsverfahren neu gebildete Jubiläumsgeldrückstellung erweist sich als zielführendes Instrument der Aufwandsverteilung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1989130007.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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