RS Vwgh 1995/1/17 93/08/0092

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Veröffentlicht am 17.01.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §923;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Aus der Ersatzpflicht für eine beschädigte Schleifmaschine kann weder der Schluß auf das Fehlen persönlicher Abhängigkeit noch auf die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorgangsweise des Dienstgebers gezogen werden. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche des Dienstgebers gegenüber dem Dienstnehmer.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993080092.X07

Im RIS seit

15.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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