RS Vwgh 1995/1/17 93/08/0222

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Veröffentlicht am 17.01.1995
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §1 Abs1 Z1 lita;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Sollte der Versicherungspflichtige im streitgegenständlichen Zeitraum (hier: zwei Tage vor dem Unfalltag, an dem auch die Anmeldung zur Sozialversicherung erstattet wurde, im Betrieb seines Vaters in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit beschäftigt gewesen sein, dann vermöchte auch ein überwiegend privat motivierter Ausflug am Unfalltag dem Beschäftigungsverhältnis nicht diesen Charakter zu nehmen, sondern könnte allenfalls die Frage aufwerfen, ob der Versicherungspflichtige bei seiner Fahrt am Unfalltag unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993080222.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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