RS Vwgh 1995/1/17 94/14/0077

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Veröffentlicht am 17.01.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Gewillkürtes Betriebsvermögen umfaßt nicht jene Wirtschaftsgüter, die betrieblichen Zwecken dienen oder objektiv erkennbar unmittelbar für betriebliche Zwecke gewidmet sind. Die für gewillkürtes Betriebsvermögen geforderte Vorteilhaftigkeit für den Betrieb ergibt sich aber ua aus der Möglichkeit künftiger betrieblicher Verwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994140077.X03

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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