RS Vwgh 1995/1/23 94/10/0063

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Veröffentlicht am 23.01.1995
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1 Abs1;
ForstG 1975 §4 Abs1;

Rechtssatz

Zwar kann die Lagerung von Steinen auf Waldboden diesen der Waldkultur entziehen, hat sich aber erst nach der Ablagerung von Granitsteinen auf der betreffenden Fläche Wald gebildet, hindert die Tatsache, daß Granitsteine auf den in Rede stehenden Flächen lagerten, nicht, daß diese Flächen in der Folge durch Aufkommen von forstlichem Bewuchs Wald wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100063.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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