RS Vfgh 1990/10/16 WI-10/90

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Veröffentlicht am 16.10.1990
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §67 Abs3

Rechtssatz

Zurückweisung des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, weil die Wahlanfechtung nicht auf die Rechtswidrigkeit eines Bescheides gegründet wird (Anfechtung der Wahl zum Nationalrat am 7. Oktober 1990).

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:WI10.1990

Dokumentnummer

JFR_10098984_90W0I010_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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