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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §67 Abs3Rechtssatz
Zurückweisung des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, weil die Wahlanfechtung nicht auf die Rechtswidrigkeit eines Bescheides gegründet wird (Anfechtung der Wahl zum Nationalrat am 7. Oktober 1990).
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:WI10.1990Dokumentnummer
JFR_10098984_90W0I010_01