RS Vwgh 1995/1/25 92/12/0286

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §273a;
ABGB §865;
AVG §11;
AVG §9;
VwGG §31 Abs1 Z5;
VwGG §31 Abs2;

Rechtssatz

In dem Umstand, daß ein Mitglied ein Senatsmitglied beim zuständigen Pflegschaftsgericht die Bestellung eines Sachwalters für den ASt anregte, kann kein Mangel einer objektiven Einstellung - und somit Befangenheit - dem Antragsteller gegenüber erblickt werden.

Schlagworte

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Sachwalter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992120286.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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