Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/12/0208 1Stammrechtssatz
Die durch organisatorische Änderung notwendig gewordene Auflösung der bisherigen Dienststelle des Beamten begründet schon an sich ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung des Beamten zu anderen Dienststellen (Hinweis E 26.5.1977, 254/77). An dieser für den gesamten Dienstrechtsbereich geltenden Rechtslage kann auch die Ausnahmebestimmung des § 205 BDG 1979 nichts ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120281.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.03.2010