RS Vwgh 1995/1/25 94/12/0281

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/12/0208 1

Stammrechtssatz

Die durch organisatorische Änderung notwendig gewordene Auflösung der bisherigen Dienststelle des Beamten begründet schon an sich ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung des Beamten zu anderen Dienststellen (Hinweis E 26.5.1977, 254/77). An dieser für den gesamten Dienstrechtsbereich geltenden Rechtslage kann auch die Ausnahmebestimmung des § 205 BDG 1979 nichts ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120281.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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