RS Vwgh 1995/1/25 93/15/0027

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/14/0277 E 3. Mai 1983 VwSlg 5785 F/1983 RS 1

Stammrechtssatz

Rückwirkende Rechtsgeschäfte sind ungeachtet ihrer zivilrechtlichen handelsrechtlichen Zulässigkeit für den Bereich des Steuerrechts grundsätzlich nicht anzuerkennen; es sei denn, der Gesetzgeber selbst hat diesen Grundsatz durch eine besondere Vorschrift ausdrücklich oder schlüssig (nach der Vorschrift offenbar zugrundeliegenden Absicht) durchbrochen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150027.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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