RS Vwgh 1995/1/25 94/12/0256

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1995
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/12/0164 E 6. Februar 1989 RS 2(hier: ein wichtiges dienstliches Interesse iSd § 38 Abs 2 BDG 1979 wird durch die Feststellung der Dienstbehörde, daß der Beamte mit der Art der Führung des Ressorts offensichtlich nicht einverstanden ist, nicht berührt)

Stammrechtssatz

Vertrauensentzug kann ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung nicht begründen. Andernfalls wäre der Beamte Entschlüssen, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen seiner Vorgesetzten in der Frage seiner Versetzung ausgeliefert, selbst wenn diese Entschlüsse, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen durch nur in der subjektiven Sphäre des Vorgesetzten eingetretene und daher der Rechtskontrolle unzugängliche Momente bewirkt wären (Hinweis auf E 9.11.1981, 2525/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120256.X02

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten