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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/12/0164 E 6. Februar 1989 RS 2(hier: ein wichtiges dienstliches Interesse iSd § 38 Abs 2 BDG 1979 wird durch die Feststellung der Dienstbehörde, daß der Beamte mit der Art der Führung des Ressorts offensichtlich nicht einverstanden ist, nicht berührt)Stammrechtssatz
Vertrauensentzug kann ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung nicht begründen. Andernfalls wäre der Beamte Entschlüssen, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen seiner Vorgesetzten in der Frage seiner Versetzung ausgeliefert, selbst wenn diese Entschlüsse, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen durch nur in der subjektiven Sphäre des Vorgesetzten eingetretene und daher der Rechtskontrolle unzugängliche Momente bewirkt wären (Hinweis auf E 9.11.1981, 2525/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120256.X02Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
19.04.2012