RS VwGH Erkenntnis 1995/01/25 94/12/0281

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Rechtssatz

Ein wichtiges dienstliches Interesse iSd § 38 Abs 2 BDG 1979 kann dann nicht gegeben sein, wenn die Organisationsänderung ausschließlich den Zweck verfolgt, die betreffende Personalmaßnahme aus unsachlichen Gründen zu setzen.

Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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