RS Vwgh 1995/1/25 94/12/0142

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
64/03 Landeslehrer
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

LDG 1984 §12 Abs1 Z1;
LDG 1984 §12 Abs3;
PG 1965 §8 Abs1;
PG 1965 §8 Abs2;
PG 1965 §9 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Begriff der Dienstunfähigkeit ist iSd § 12 Abs 3 LDG 1984 bezogen auf die dienstlichen Aufgaben bzw die Frage der Möglichkeit der Zuweisung eines gleichwertigen Arbeitsplatzes zu sehen. Dementgegen ist der Begriff der Erwerbsfähigkeit wesentlich umfassender.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120142.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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