RS Vwgh 1995/1/25 94/12/0284

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/23 92/12/0085 1

Stammrechtssatz

Eine sachlich begründete Organisationsänderung der staatlichen Verwaltung, die bewirkt, daß eine bisher von einem Beamten ausgeübte Funktion nicht mehr oder nur mehr in einer nach Art und Inhalt der damit verbundenen Tätigkeit grundlegend veränderten Form weiterbesteht, rechtfertigt als "wichtiges dienstliches Interesse" eine Versetzung iSd § 38 Abs 2 BDG 1979 von Amts wegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120284.X02

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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