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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/06/23 92/12/0085 1Stammrechtssatz
Eine sachlich begründete Organisationsänderung der staatlichen Verwaltung, die bewirkt, daß eine bisher von einem Beamten ausgeübte Funktion nicht mehr oder nur mehr in einer nach Art und Inhalt der damit verbundenen Tätigkeit grundlegend veränderten Form weiterbesteht, rechtfertigt als "wichtiges dienstliches Interesse" eine Versetzung iSd § 38 Abs 2 BDG 1979 von Amts wegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120284.X02Im RIS seit
22.02.2002