RS Vwgh 1995/1/25 94/12/0281

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Für die Frage der Gleichwertigkeit der Verwendung iSd § 40 Abs 2 Z 2 BDG 1979 ist ausgehend von einem fünfstufigen Verwendungsgruppensystem primär die Zuordnung zu den Verwendungsgruppen von ausschlaggebender Bedeutung. Innerhalb derselben Verwendungsgruppe kann von Ungleichwertigkeit nur dann gesprochen werden, wenn eine durchgehende, ausschließlich nach objektiven Gesichtspunkten außer Frage stehende Höherwertigkeit der früheren Verwendung vorliegt (Hinweis E 20.10.1981, 81/12/0067, 0098, VwSlg 10566 A/1981, E 16.10.1989, 88/12/0136).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120281.X09

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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