RS Vwgh 1995/1/25 94/12/0284

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2;
B-VG Art130 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/01/25 94/12/0281 5

Stammrechtssatz

Ein wichtiges dienstliches Interesse iSd § 38 Abs 2 BDG 1979 kann dann nicht gegeben sein, wenn die Organisationsänderung ausschließlich den Zweck verfolgt, die betreffende Personalmaßnahme aus unsachlichen Gründen zu setzen.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120284.X06

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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