RS Vwgh 1995/1/26 94/06/0234

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Veröffentlicht am 26.01.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z3;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Wird der Sachverhalt in zeitlicher Ordnung auch in einem aus Anlaß eines Mängelbehebungsauftrages iSd § 34 Abs 2 VwGG erstatteten Ergänzungsschriftsatz nicht dargestellt, so fehlt der Beschwerde die Darstellung jener Umstände, die dem VwGH einen ausreichenden Überblick über das der Erlassung des angefochtenen Bescheides vorausgegangene Verwaltungsverfahren verschaffen sollen (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, dritte Aufl, Anmerkung 3 zu § 28 Abs 1 Z 3 VwGG).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994060234.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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