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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z3;Rechtssatz
Wird der Sachverhalt in zeitlicher Ordnung auch in einem aus Anlaß eines Mängelbehebungsauftrages iSd § 34 Abs 2 VwGG erstatteten Ergänzungsschriftsatz nicht dargestellt, so fehlt der Beschwerde die Darstellung jener Umstände, die dem VwGH einen ausreichenden Überblick über das der Erlassung des angefochtenen Bescheides vorausgegangene Verwaltungsverfahren verschaffen sollen (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, dritte Aufl, Anmerkung 3 zu § 28 Abs 1 Z 3 VwGG).
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060234.X01Im RIS seit
20.11.2000