RS Vwgh 1995/1/26 91/06/0011

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Veröffentlicht am 26.01.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §65;

Rechtssatz

Setzt die Berufungsbehörde die von der Behörde erster Instanz festgesetzte Ersatzfreiheitsstafe herab, so ist gemäß § 65 VStG die Vorschreibung von Kosten des Berufungsverfahrens nicht zulässig (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, vierte Aufl, S 1101, Entscheidung 7).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991060011.X05

Im RIS seit

17.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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