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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/08/0006Rechtssatz
Eine Beweisregel des Inhaltes, daß Aussagen von Zeugen, die nicht hinsichtlich des gesamten relevanten Sachverhaltes Wahrnehmungen gemacht haben, schlechthin unverwertbar sind, ist den Verwaltungsverfahrensgesetzen fremd.
Schlagworte
Beweismittel Zeugen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993080281.X01Im RIS seit
03.04.2001