RS Vwgh 1995/1/31 93/08/0281

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Veröffentlicht am 31.01.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/08/0006

Rechtssatz

Eine Beweisregel des Inhaltes, daß Aussagen von Zeugen, die nicht hinsichtlich des gesamten relevanten Sachverhaltes Wahrnehmungen gemacht haben, schlechthin unverwertbar sind, ist den Verwaltungsverfahrensgesetzen fremd.

Schlagworte

Beweismittel Zeugen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993080281.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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