RS Vwgh 1995/1/31 94/14/0171

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Veröffentlicht am 31.01.1995
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Index

21/02 Aktienrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/08 Sonstiges Steuerrecht
53 Wirtschaftsförderung

Norm

AktG 1965 §224 Abs3;
KStG 1988 §19 Abs2;
StruktVG 1969 §1 Abs1;
UmgrStG 1991 §3 Abs2 Z2;
UmgrStG 1991 §3 Abs3 Z1;

Rechtssatz

Wenn bei einer Verschmelzung der Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft die von der übertragenden Gesellschaft gehaltenen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft an die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft ausgegeben werden, liegt zivilrechtlich zunächst ein Erwerb eigener Anteile durch die Tochtergesellschaft vor (Hinweis: Helbich, Umgründungen4, Seite 254); die Tochtergesellschaft verwendet diese durch die Verschmelzung erworbenen, damit zu eigenen Aktien gewordenen Anteile zum Umtausch der Anteile für die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft. Diese Auffassung liegt auch den Gesetzesmaterialien zur klarstellenden Bestimmung des § 224 Abs 3 AktG idF des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes (Hinweis Helbich/Wiesner, Umgründungen5, Seite 361) zugrunde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994140171.X03

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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