RS Vwgh 1995/1/31 93/07/0052

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Veröffentlicht am 31.01.1995
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AgrVG §7 Abs2;
AVG §62;
FlVfGG §10 Abs4;
FlVfLG NÖ 1975 §21 Abs1;

Rechtssatz

Einer Partei des Agrarverfahrens kommt im Hinblick auf die § 62 AVG ergänzende Bestimmung über die Erlassung von Bescheiden gemäß § 7 Abs 2 AgrVG kein subjektives Recht auf Zustellung von Bescheiden, somit auch nicht des gemäß § 21 Abs 1 NÖ FlVfLG 1975 als Bescheid zu erlassenden Zusammenlegungsplanes zu, vielmehr liegt es im Ermessen der Agrarbehörde, in welcher Form sie diesen Bescheid erläßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070052.X04

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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