RS Vwgh 1995/1/31 93/07/0052

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Veröffentlicht am 31.01.1995
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AgrVG §7 Abs2;
AgrVG §7 Abs3;
AVG §56;
ZustG §4;

Rechtssatz

Die Verständigung der Parteien von der Auflage des Zusammenlegungsplanes nach § 7 Abs 2 AgrVG hat neben dieser Tatsache nur eine Rechtsmittelbelehrung iSd Abs 3 des § 7 AgrVG zu enthalten und muß, um die Rechtsmittelfrist in Gang zu setzen, iSd Zustellgesetzes rechtswirksam zugestellt worden sein. Bescheidqualität ist für diese Verständigung nicht gefordert.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070052.X05

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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