RS Vwgh 1995/1/31 93/07/0152

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.1995
beobachten
merken

Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §14a Abs2;
FlVfLG OÖ 1979 §20 Abs5;

Rechtssatz

Ob einer Werterhöhung des Grundes iSd § 20 Abs 5 OÖ FlVfLG 1979 auf Seiten der Zwischenbesitzer Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüberstehen, ist ohne Belang, da es für den nach § 20 Abs 5 OÖ FlVfLG 1979 vom Übernehmer der Zusammenlegungsgemeinschaft zu ersetzenden Betrag nur auf die Werterhöhung ankommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070152.X03

Im RIS seit

04.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten