RS Vwgh 1995/2/1 94/18/0231

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Veröffentlicht am 01.02.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §64 Abs2;
FrG 1993 §18;
FrG 1993 §22;
FrG 1993 §36;

Rechtssatz

Behauptet der Fremde nicht, auf Grund des (durchsetzbaren) erstinstanzlichen Bescheides, mit dem das Aufenthaltsverbot erlassen wurde, abgeschoben worden zu sein, dann ist nicht erkennbar, inwiefern er durch die Aufrechterhaltung des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung der Berufung gegen den genannten Bescheid in seinen Rechten verletzt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994180231.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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