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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §64 Abs2;Rechtssatz
Behauptet der Fremde nicht, auf Grund des (durchsetzbaren) erstinstanzlichen Bescheides, mit dem das Aufenthaltsverbot erlassen wurde, abgeschoben worden zu sein, dann ist nicht erkennbar, inwiefern er durch die Aufrechterhaltung des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung der Berufung gegen den genannten Bescheid in seinen Rechten verletzt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994180231.X04Im RIS seit
20.11.2000