RS Vwgh 1995/2/1 92/12/0286

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Veröffentlicht am 01.02.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

AVG §59 Abs1;
BDG 1979 §14 Abs1;
PG 1965 §9 Abs2;

Rechtssatz

Erklärt der Beamte, seinen Ruhestandversetzungsantrag davon abhängig zu machen, daß diesem Antrag vollinhaltlich entsprochen werde (hier: Antrag auf Festsetzung der Ruhegenußbemessungsgrundlage mit dem Monatsbezug der Dienstklasse 9, Gehaltsstufe 6, sowie einer ruhegenußfähigen Gesamtdienstzeit von 35 Jahren) war es rechtmäßig, gesondert über den Antrag des Beamten auf Versetzung in den Ruhestand einerseits, und über den weiteren (den wiedergegebenen) Antrag abzusprechen.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992120286.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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