RS Vwgh 1995/2/8 94/03/0284

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Veröffentlicht am 08.02.1995
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4 lita;

Rechtssatz

Der Beschuldigte hat kein Recht darauf, daß ihm anläßlich der Atemluftuntersuchung das Meßprotokoll zur Einsicht vorgelegt wird, weil für eine solche Verpflichtung des Leiters der Amtshandlung eine gesetzliche Grundlage fehlt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994030284.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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