RS Vwgh 1995/2/21 92/07/0164

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Veröffentlicht am 21.02.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §66 Abs4;
VwRallg;
WRG 1959 §111 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/07/0166

Rechtssatz

Die Berufungsbehörde ist aus dem Grunde des § 66 Abs 4 AVG im Rahmen ihrer Berufungsentscheidung über einen Bewilligungsantrag zur Vorschreibung weiterer Auflagen berechtigt.

Schlagworte

Inhalt der BerufungsentscheidungUmfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992070164.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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