RS Vwgh 1995/2/22 93/15/0040

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Veröffentlicht am 22.02.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §113;
BAO §115 Abs1;
BAO §115 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Verletzung von Treu und Glauben kann nur dann vorliegen, wenn die Abgagbenbehörde der Partei des Abgabenverfahrens gegenüber einer entsprechenden Vertrauenstatbestand geschaffen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150040.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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