RS Vwgh 1995/2/22 92/01/0742

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Veröffentlicht am 22.02.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/01/0743

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/29 93/01/0377 2 Verstärkter Senat

Stammrechtssatz

Die Furcht vor der Ableistung des Militärdienstes stellt grundsätzlich keinen Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft dar, da die Militärdienstpflicht alle in einem entsprechenden Alter befindlichen männlichen Staatsbürger in gleicher Weise trifft (Hinweis E 4.10.1989, 89/01/0230).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992010742.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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