RS Vwgh 1995/2/22 94/13/0089

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Veröffentlicht am 22.02.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/08 Sonstiges Steuerrecht

Norm

EndbesteuerungsG 1993;
EStG 1988 §103;
VwRallg;

Rechtssatz

Da die Bestimmung des § 103 EStG 1988 idF 1992/448 jedenfalls bis einschließlich des Veranlagungsjahres 1993 anzuwenden war, kann keine Rede davon sein, das EndbesteuerungsG 1993 habe die "Aufrechterhaltung von Zuzugsbegünstigungen obsolet" gemacht. Da der Gesetzgeber bei der Einführung der sogenannten Endbesteuerung keine Veranlassung gesehen hat, § 103 EStG 1988 zu ändern, kann kein Zweifel am Geltungsbereich des § 103 EStG 1988 bestehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994130089.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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