RS Vwgh 1995/2/22 95/12/0031

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Veröffentlicht am 22.02.1995
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §10;
BDG 1979 §11;

Rechtssatz

Eine Pflicht der Dienstbehörde dahingehend, dem Beamten mitzuteilen, daß er bei seiner Dienststelle nicht mit einer Definitivstellung zu rechnen habe, ist nicht ausdrücklich in § 10 oder § 11 BDG 1979 normiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995120031.X07

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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