RS Vwgh 1995/2/22 95/13/0031

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Veröffentlicht am 22.02.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §6 Abs2;
BAO §93 Abs2;

Rechtssatz

Soll das Gesamtschuldverhältnis wirksam geltend gemacht werden, so kann nicht die Gemeinschaft als solche Bescheidadressat sein. Es müssen vielmehr die einzelnen Mitglieder der Schuldnermehrheit bereits im Abgabenbescheid angesprochen werden (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, S 93).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130031.X03

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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