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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §6 Abs2;Rechtssatz
Soll das Gesamtschuldverhältnis wirksam geltend gemacht werden, so kann nicht die Gemeinschaft als solche Bescheidadressat sein. Es müssen vielmehr die einzelnen Mitglieder der Schuldnermehrheit bereits im Abgabenbescheid angesprochen werden (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, S 93).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130031.X03Im RIS seit
07.06.2001