RS Vwgh 1995/2/23 93/18/0509

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Veröffentlicht am 23.02.1995
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Index

10/16 Sonstiges Verfassungsrecht
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/09 Internationales Privatrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

ABGB §43;
AdelsaufhG 1919 §2;
IPRG §13 Abs1;
PaßG 1992 §19;
PaßG 1992 §3;

Rechtssatz

Die Bezeichnung "de" stellt im Beschwerdefall unbestritten einen Bestandteil eines (ausländischen) Familiennamens dar und manifestiert keine Adelsbezeichnung. Der österreichischen Rechtsordnung ist die Namensbildung mit Präpositionen nicht fremd.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993180509.X02

Im RIS seit

14.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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