RS Vwgh 1995/2/24 94/02/0520

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Veröffentlicht am 24.02.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §50;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/02/0050

Rechtssatz

Die Ausübung des Wahlrechts des Organs, eine Organstrafverfügung zu verfügen oder eine Anzeige zu erstatten, hängt nicht davon ab, ob die betreffende Person im Zuge der Amtshandlung Einsicht in die Richtigkeit der Bestrafung zeigte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994020520.X03

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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