RS Vwgh 1995/2/24 94/09/0057

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Veröffentlicht am 24.02.1995
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §11 Abs1 idF 1990/450;
AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;

Rechtssatz

Bei der Erhaltung von Arbeitsplätzen iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG kann es sich nicht nur um solche im Unternehmen des Antragstellers handeln, mag dies auch in der Regel zutrefffen. Mangels einer entsprechenden Einschränkung im Gesetzeswortlaut kann dieser Tatbestand auch erfüllt sein, wenn die Arbeitsplätze inländischer Arbeitnehmer in einem anderen Unternehmen als dem des Antragstellers erhalten werden. Dies könnte zB bei einer engen wirtschaftlichen und/oder gesellschaftsrechtlichen Verflechtung mehrerer (formell selbständiger) Unternehmen der Fall sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994090057.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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