RS Vwgh 1995/2/24 94/09/0057

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.1995
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §11 Abs1 idF 1990/450;
AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;

Rechtssatz

Nach den Schutzzielen des AuslBG ist auf die Erhaltung KONKRETER Arbeitsplätze inländischer Arbeitnehmer abzustellen, sodaß die Beschränkung auf das Aufzeigen von ökonomischen Zusammenhängen ohne Bezugnahme auf die konkrete Situation im Unternehmen des Antragstellers oder Dritter nicht ausreicht, die Voraussetzungen des § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG darzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994090057.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten