RS Vwgh 1995/2/24 95/09/0041

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Veröffentlicht am 24.02.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §20 Abs3;
VwGG §27;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine gegen die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice gerichtete Säumnisbeschwerde in einer Angelegenheit betreffend Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG ist ohne Rücksicht auf ihren Inhalt mangels vorheriger Anrufung des BMAS gemäß § 34 Abs 1 VwGG ohne weiteres Verfahren als unzulässig zurückzuweisen.

Schlagworte

Anrufung der obersten Behörde Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995090041.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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