RS Vwgh 1995/2/27 90/10/0082

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Veröffentlicht am 27.02.1995
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82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §1 Abs1;

Beachte

(hier: Brennesselextrakt ist ein Arzneimittel iSd § 1 Abs 1 AMG)

Rechtssatz

Entscheidend ist, ob der Stoff oder die Zubereitung nach der objektiven Erwartung der am Arzneimittelverkehr beteiligten Personenkreise dazu dient, eine arzneiliche Wirkung zu erfüllen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990100082.X04

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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