RS Vwgh 1995/2/27 90/10/0092

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Veröffentlicht am 27.02.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §16 Abs1;
ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z3;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Der Spruch des Straferkenntnisses entspricht nicht der Vorschrift des § 44a Z 1 VStG, wenn Tatmerkmale, die zur Individualisierung und Konkretisierung des vorgeworfenen Verhaltens erforderlich gewesen wären, nicht enthalten sind (hier wurden jene Handlungen und Unterlassungen des Bf, durch die dieser den Tatbestand der Waldverwüstung gemäß § 174 Abs 1 lit a Z 3 iVm § 16 Abs 1 ForstG 1975 verwirklicht hätte, nicht bezeichnet).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990100092.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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