RS Vwgh 1995/2/27 90/10/0096

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Veröffentlicht am 27.02.1995
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Index

L55001 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Burgenland
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39 Abs2;
AVG §40 Abs1;
NatLSchV Neusiedlersee 1980 §2;
NatLSchV Neusiedlersee 1980 §8 Abs1;
NatSchG Bgld 1990 §55 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Selbst wenn die Gemeinde als Verwalterin des öffentlichen Gutes und die Eigentümer umliegender Grundstücke wegen einer allfälligen Beeinträchtigung ihrer Fahrtmöglichkeiten durch einen Wiederherstellungsauftrag (Auftrag zur Entfernung von Aufschüttungen im Landschaftsschutzgebiet und Teilnaturschutzgebiet iSd § 1 NatSchV Neusiedlersee 1980) betroffen wären, gäbe dies dem Adressaten des Auftrages kein Recht auf Beiziehung der Gemeinde bzw der betroffenen Grundeigentümer zum Verfahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990100096.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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