RS Vwgh 1995/2/28 95/11/0042

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Veröffentlicht am 28.02.1995
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §31a;
KFG 1967 §67 Abs2;

Beachte

Besprechung in Tiroler Zeitung vom 13.9.1995; Aufforderung gem § 75 Abs 2 KFG zur neuerlichen Ablegung der theoretischen Lenkerprüfung der Gruppen A und B wegen nicht erfolgreicher Ablegung der theoretischen Lenkerprüfung der Gruppen C und E (dreimaliger erfolgloser Versuch);

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/30 92/11/0056 3

Stammrechtssatz

Verkehrspsychologische Tests sind so ausgelegt, daß die Leistungskriterien dergestalt im Zusammenhang mit den Persönlichkeitskriterien berücksichtigt werden, daß ein Unterschreiten von Grenzwerten bei den Leistungskriterien von Senioren durch Erfahrung und tatsächlich vorhandene Bereitschaft zur Ausrichtung des Verhaltens nach den altersbedingt vorhandenen Leistungsdefiziten ausgeglichen werden kann und nicht zur Annahme einer mangelhaften kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit führen muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995110042.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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