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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Ein "Recht auf die Gewährung einer angemessenen Frist zur Vorlage der (für die Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnbung "Ingenieur" erforderlichen) Externistenprüfungszeugnisse" kommt dem Verleihungswerber schon im Hinblick auf die im § 6 Abs 2 lit d IngG 1990 geforderte Vorlage der Prüfungszeugnisse GEMEINSAM MIT DEM ANTRAG auf Verleihung der Standesbeziehung "Ingenieur" nicht zu.
Schlagworte
Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle MängelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995040008.X02Im RIS seit
07.05.2001