RS Vwgh 1995/2/28 93/04/0047

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Veröffentlicht am 28.02.1995
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §1 Abs3;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Selbständigkeit iSd § 1 Abs 3 GewO 1973 kommt erhebliches Gewicht der Ausstellung von Rechnungen im eigenen Namen zu (Hinweis E 25.3.1983, 81/04/0188).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993040047.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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