RS Vwgh 1995/2/28 91/14/0231

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Veröffentlicht am 28.02.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litb;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Eine allfällige Förderung der Arbeitsleistung des Abgabepflichtigen durch den Betrieb einer Hifi-Anlage führt nicht schon dazu, diese als notwendiges Betriebsvermögen anzusehen. Darüber hinaus dienen akustische Erbauungen in Form von Musik, Unterhaltung und Information während der Arbeitszeit nicht unwesentlich auch privaten Interessen. Da sich private akustische Erbauungen während der Arbeitszeit von solchen zur Förderung der Arbeitsleistung nicht trennen lassen, steht der Anerkennung der Hifi-Anlage als notwendiges Betriebsvermögen das Aufteilungsverbot entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991140231.X03

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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