RS Vwgh 1995/3/2 94/19/1409

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Veröffentlicht am 02.03.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs3;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Unterläßt der Bf eine VwGH-Beschwerde (bloß) im Hinblick auf den beim VfGH gestellten Abtretungsantrag gemäß Art 144 Abs 3 B-VG, so wurde er an der Beschwerdeerhebung nicht "durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis" iSd § 46 Abs 1 VwGG gehindert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994191409.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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