RS Vwgh 1995/3/9 93/18/0114

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Veröffentlicht am 09.03.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §26 Abs1;
KJBG 1987 §26 Abs1 Z5;
VStG §22;

Rechtssatz

Bei Fehlen von Aufzeichnungen hinsichtlich mehrerer Arbeitnehmer liegt nur eine Übertretung des § 26 Abs 1 AZG vor (Hinweis E 17.3.1988, 88/08/0087). Dieselben Erwägungen haben auch für die Übertretung des § 26 Abs 1 Z 5 KJBG 1987 zu gelten, wenn die dort genannten Aufzeichnungen hinsichtlich mehrerer Jugendlicher nicht geführt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993180114.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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