RS Vwgh 1995/3/14 94/07/0005

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Veröffentlicht am 14.03.1995
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §38 Abs1;

Rechtssatz

Bei der im konkreten Fall in einen See eingebauten "Landungsplatte", welche nach den Ausführungen der Sachverständigen auf Holzpiloten, "die bis auf ca 10 cm über Seegrund in den Boden eingerammt sind", errichtet ist, handelt es sich - selbst wenn sie abtragbar sein sollte - auf Grund ihrer fixen Verankerung um einen bewilligungspflichtigen Einbau iSd § 38 Abs 1 WRG 1959, zumal trotz allenfalls technisch leichter Entfernbarkeit ihre Bewegungsfreiheit nach Montage weitgehend eingeschränkt ist (Hinweis E 31.10.1963, 1586, 1663/63, VwSlg 6314 A/1963).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994070005.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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