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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §38 Abs1;Rechtssatz
Bei der im konkreten Fall in einen See eingebauten "Landungsplatte", welche nach den Ausführungen der Sachverständigen auf Holzpiloten, "die bis auf ca 10 cm über Seegrund in den Boden eingerammt sind", errichtet ist, handelt es sich - selbst wenn sie abtragbar sein sollte - auf Grund ihrer fixen Verankerung um einen bewilligungspflichtigen Einbau iSd § 38 Abs 1 WRG 1959, zumal trotz allenfalls technisch leichter Entfernbarkeit ihre Bewegungsfreiheit nach Montage weitgehend eingeschränkt ist (Hinweis E 31.10.1963, 1586, 1663/63, VwSlg 6314 A/1963).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070005.X01Im RIS seit
12.11.2001