RS Vwgh 1995/3/14 94/20/0761

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Veröffentlicht am 14.03.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §2 Abs2 Z1;
FlKonv Art1 AbschnF litb;

Rechtssatz

Mit dem Ausschließungsgrund des § 2 Abs 2 Z 1 AsylG 1991 (Art 1 Abschnitt F lit b FlKonv) sollen besonders schwere Verstöße gegen in allen Staaten gleichermaßen geschützte Rechtsgüter verstanden werden, bei denen die Verwerflichkeit ein allfälliges Schutzinteresse überwiegt (Hinweis E 16.6.1994, 94/19/0630, welches einen erheblichen Verstoß des dortigen Asylwerbers gegen Suchtgiftbestimmungen zur Grundlage hatte; hier: bewaffnete Unterstützung der PKK im Kampf gegen türkisches Militär).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994200761.X04

Im RIS seit

18.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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