RS Vwgh 1995/3/14 94/20/0761

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.03.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA;
FlKonv Art1 AbschnF;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/01/0720 1

Stammrechtssatz

Nachforschungen wegen der Teilnahme an gewalttätigen Auseinandersetzungen (Kampfhandlungen zwischen Anhängern der Jatio Partei und der BNP im Bereich der Universität in Dhaka, bei der mehrere Studenten erschossen wurden) müssen in einem solchen Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit bzw Meinung des Asylwerbers stehen, die es rechtfertigt, die wegen dieser Tat drohende Strafverfolgung sei als Verfolgung wegen der politischen Gesinnung (oder aus einem anderen in der FlKonv angeführten Grund) anzusehen (Hinweis E 17.6.1992, 92/01/0086).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994200761.X02

Im RIS seit

18.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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