RS Vwgh 1995/3/15 94/13/0258

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Veröffentlicht am 15.03.1995
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §2;
FamLAG 1967 §8 Abs4;

Rechtssatz

Die Beurteilung des Anspruches auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe nach § 8 Abs 4 FamLAG muß dann obsolet werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen des § 2 FamLAG nicht vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994130258.X01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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